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Wissen: Die Band als GbR

Vielen Musikern ist es nicht bewusst: Mit dem Zusammenschluss als Band und dem ersten verdienten Euro, sind sie einen Vertrag eingegangen und haben eine GbR gegründet. Statt nun alles dem Zufall zu überlassen und im Streitfall unter Umständen eine böse Überraschung zu erleben, macht es Sinn, sich von Anfang an einige Gedanken zu machen. In diesem Artikel geht es also um die GbR und warum es sinnvoll ist, einen Gesellschaftervertrag aufzusetzen. Disclaimer: Dies ist keine juristische Beratung!

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Vielen ist es nicht bewusst, dass sie mit der Bandgründung immer auch einen Vertrag eingehen, auch wenn sie gar nichts besprochen und schriftlich fixiert haben

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Ihr habt eine Band gegründet? Prima. Dann verfolgt ihr (hoffentlich) ein gemeinsames Ziel: gemeinsam zu musizieren und eventuell damit auch Geld zu verdienen. Bevor es soweit ist, solltet ihr euch Gedanken darüber machen, als welche Rechtsform ihr anderen gegenüber auftretet und geschäftlich tätig werdet. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Partnerschaftsgesellschaft oder die GmbH. Der Normalfall ist jedoch die GbR – die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Vielen Bands ist gar nicht bewusst, dass sie bereits eine GbR gegründet haben. Ist keine andere Rechtsform vereinbart worden, besteht die Band automatisch als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Jedes Mitglied dieser Gesellschaft hat die gleichen Rechte und ist zugleich Gesellschafter und Geschäftsführer, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Das bedeutet, dass für geschäftliche Vorgänge die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Alle Einnahmen gehören allen gemeinsam und zu gleichen Teilen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Für Ausgaben treten alle gemeinschaftlich ein und für Schulden haften ebenfalls alle gemeinsam mit ihrem privaten Vermögen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Geregelt ist alles Wissenswerte zur Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) in den §§ 705 ff. BGB.

Fünf Freunde sollt ihr sein

Nun starten viele Bands mit einer Freundschaft oder die Freundschaften ergeben sich aus dem Zusammenschluss der Musiker als Band. Bis auf gelegentliche musikalische Differenzen läuft es gut in deiner Band? Prima. Du hast schon erste Auftritte gespielt und ihr habt gemeinsame Erfolge gefeiert, vielleicht schon die erste Gage eingenommen und brüderlich/schwesterlich unter euch aufgeteilt? Prima.

Irgendwann steht vielleicht eine gemeinschaftliche Investition als Band an. Spätestens jetzt sollten euch einige Fragen durch den Kopf gehen, die geregelt sein müssen. Und spätestens jetzt solltet ihr damit beginnen, Dinge schriftlich zu fixieren, wenn ihr es nicht von Anfang an getan habt.

Zuvor habe ich oft den Satz beendet mit “…,wenn nichts anderes vereinbart wurde.” Vielen Bandmusikern ist nicht bewusst, welche Verpflichtungen sie automatisch durch den Zusammenschluss als Band eingehen und was rechtlich gilt, wenn es zum Streit kommt. Für Juristen ist der Fall oft klar, denn wenn nichts vereinbart wurde, gelten eben die gesetzlichen Bestimmungen zur GbR ohne Ausnahme. Diese sind aber nicht immer günstig für die Band insgesamt oder das einzelne Bandmitglied.

Ein persönliches Beispiel

Als Jugendlicher bin ich Mitglied einer semi-professionellen Tanz- & Showband geworden. Es gab einen schönen Proberaum, für den wir monatlich Geld bezahlen mussten, das von den Bandmitgliedern bar an ein Bandmitglied überreicht wurde, welches dann den Betrag an den Vermieter überwiesen hat. Es gab eine Bandkasse, aus der zum Beispiel die Getränke für den Proberaum, aber auch zum Beispiel defekte Kabel oder andere Kleinigkeiten bezahlt wurden. Aufgefüllt wurde die Kasse unter anderem durch den Verkauf der Getränke an die Bandmitglieder zu einem etwas höheren Preis als den Einkaufspreis. Von jeder Gage ging außerdem ein kleiner Teil in die Bandkasse.

All diese Dinge waren mündlich abgesprochen und sind zu einer Selbstverständlichkeit geworden.

Nun wurde die Band mit der Zeit recht erfolgreich und die Auftritte größer und größer. Eine neue Beschallungsanlage sollte angeschafft werden. Dazu haben wir uns im Fachhandel zwei verschiedene Systeme angeschaut. Eines dieser Systeme hatte ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis und einen guten Klang. Die zweite PA hingegen war sehr teuer, weil sie von einer bekannten Marke kam. Klanglich war sie aber nicht besser als die günstigere PA, sogar in meinen Augen etwas schlechter. Beim anschließenden Gespräch in einem Restaurant kam es zum Streit unter den Bandmitgliedern.

Ein Bandmitglied wollte partout die teurere PA kaufen. Da in der Bandkasse dafür nicht genug Geld war, wollte er sie privat vorfinanzieren und dann die kommenden Gagen einbehalten, bis die PA abbezahlt ist. Auch für die günstigere PA hätten wir schon auf Gagen verzichten müssen, allerdings wäre sie nach zwei Auftritten abbezahlt gewesen. Der Schlagzeuger und ich waren gegen den Kauf der teureren PA, da ich zum Beispiel mit den Gagen den Unterhalt meines Autos finanziert habe und der Schlagzeuger sich für das Schreiben seiner Doktorarbeit einen Laptop zulegen wollte, die damals in den 1990er Jahren noch sündhaft teuer waren. Der Bassist und der Gitarrist haben sich enthalten. Sie konnten beiden PAs etwas abgewinnen.

Eigentlich wäre die Sache klar gewesen: Da keine einstimmige Entscheidung möglich war, hätte es nicht zum Kauf der teureren, aber auch nicht der günstigeren PA kommen dürfen. Die Stimme aller Gesellschafter der GbR hat gleiches Gewicht, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Nun wollte sich aber das betreffende Bandmitglied unbedingt durchsetzen und den Kauf der teureren PA durchsetzen. Die beiden Unentschlossenen schwankten schließlich immer noch in ihrer Meinung und schnell wurden wir zum Quertreiber. Der Streit gipfelte schließlich in meinem Ausstieg aus der Band, weil keine Einigung zu erzielen war und ich nicht bereit war, mich als gerade 19-jähriger bei einem anderen Bandmitglied zu verschulden. Ich war mit Abstand das jüngste Bandmitglied (alle anderen waren in ihren 30ern).

Gesellschaftsvertrag

Eine Situation wie von mir beschrieben ist nur eine von vielen, die tagtäglich in vielen Bands diskutiert werden. Wäre mir damals schon klar gewesen, dass aufgrund der GbR ohne Gesellschaftsvertrag ein Mehrheitsentscheid und auch das Entscheiden der Minderheit über den Kopf der anderen Bandmitgliedern hinweg gar nicht möglich ist, hätte ich mir den Ausstieg aus der Band sparen können.

Doch mein Ausstieg hätte noch weitergehende Konsequenzen haben können, denn wenn nicht geregelt ist, was mit der GbR beim Ausstieg eines Gesellschafters geschieht, wird diese aufgelöst. Das wussten wir damals nicht und vermutlich wissen es auch heute die meisten Bands nicht. Die Folgen können bei einer juristischen Auseinandersetzung im Falle finanziell erfolgreicher Bands aber gravierend sein.

In meinem Fall habe ich meinen Anteil aus der Bandkasse eingefordert und einen Teil des Equipments mitgenommen, der gemeinschaftlich angeschafft worden war. Auch dazu war nichts geregelt und beim Auflösen der Gesellschaft hätten wir eigentlich alles, was gemeinschaftlich angeschafft wurde, veräußern müssen, um den Erlös dann unter allen aufzuteilen. Für die verbleibenden Musiker, die ja unter dem Bandnamen weitermachen wollten und für mich einen Ersatz gefunden hatten, wäre das sehr ungünstig gewesen.

Um solche Situationen zu vermeiden, sollten Bands unbedingt einen Gesellschaftsvertrag abschließen, der regelt, wie Entscheidungen getroffen werden, wie mit Geldern umgegangen wird und was passiert, wenn ein Gesellschafter der GbR diese verlässt.

So kann man zum Beispiel festlegen, welche Entscheidungen per Mehrheitsentscheid getroffen werden und wann die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich ist. Es kann festgehalten werden, wie Gagen auf die Mitglieder zu verteilen sind. Was geschieht mit sonstigen Einnahmen, die in einer Bandkasse enthalten sind und wer verwaltet diese? Welche Rechte und Pflichten hat das einzelne Bandmitglied und was geschieht bei Differenzen? Was geschieht, wenn ein Bandmitglied aussteigt und demzufolge ein Gesellschafter die GbR verlässt?

Es sollte unbedingt vereinbart werden, dass beim Ausstieg eines Bandmitglieds die GbR mit den übrigen Bandmitgliedern unter Fortführung des Namens weiterläuft und alle Rechte am Bandnamen, dem Bandlogo etc. bei der GbR verbleibt. Ist dazu nichts festgelegt, könnte das ausgestiegene Bandmitglied Ansprüche auf den Bandnamen oder das Logo erheben.

Regelt unbedingt, was bei einem Ausstieg mit gemeinschaftlich angeschafften Gegenständen, zum Beispiel einer PA oder Instrumenten geschieht. Verbleiben diese bei der GbR? Wird der Restwert an das ausscheidende Bandmitglied ausgezahlt? Was geschieht, wenn die Band sich insgesamt auflöst?

Es gibt einige prominente Beispiele für Streitigkeiten rund um die Band. Ein bedeutendes Beispiel ist die Band Pink Floyd. Mehrere Ausstiege und schließlich der Versuch von Roger Waters, die Band einseitig komplett für aufgelöst zu erklären, führten schließlich zu einer juristischen Auseinandersetzung, die David Gilmour und Nick Mason für sich entscheiden konnten. Roger Waters Versuch, den Bandnamen und das Logo für sich zu reklamieren, scheiterten. Bis heute konkurrieren die einzelnen Fraktionen miteinander und lassen keine Gelegenheit aus, ihre Version der Geschichte der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Der Gesellschaftsvertrag muss dabei keineswegs von einem Juristen aufgesetzt werden. Macht euch gemeinschaftlich Gedanken zum Inhalt und fixiert die Ergebnisse schriftlich. Jeder Gesellschafter der GbR unterzeichnet daraufhin den Vertrag und erhält diesen als Kopie. Ab diesem Moment ist der Vertrag für alle bindend. Im Streitfall kann man sich auf diese Vereinbarungen berufen.

Wird ein neues Mitglied aufgenommen, kann entweder im gegenseitigen Einvernehmen der Vertrag neu verhandelt oder erweitert werden oder das neue Mitglied stimmt dem alten Vertrag zu und erhält diesen ausgehändigt. Wichtig wäre zu klären, ob sich ein neues Mitglied in die Band einkaufen muss oder welche Rechte am vorhandenen GbR-Vermögen es erhält, wie zum Beispiel einer Bandkasse oder dem bereits vorhandenen Equipment. 

Die Gefährten

Bevor ihr euch als Band also aufmacht, die Bühnen dieser Welt zu stürmen oder einen Proberaum mietet, sollten die Gefährten einen Gesellschaftervertrag aufsetzen und die wichtigsten Eckpunkte der jungen GbR fixieren. Insbesondere finanzielle Dinge, Rechte am Bandnamen, was im Falle des Ausstiegs eines Bandmitglieds geschieht, wer das Geld verwaltet, wie Entscheidungen getroffen werden und einiges mehr sind Dinge, die unbedingt vertraglich geregelt werden sollten. Auf diese Weise erleichtert ihr euch selbst das Bandleben und im Streitfall ist hoffentlich alles Wichtige geregelt, damit nicht die gesamte Band in Mitleidenschaft gezogen wird. Gerade bei finanziell erfolgreichen Bands steht viel auf dem Spiel. Lasst euch im Zweifelsfall von einem Juristen beraten.

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