Wissen: Die Künstlersozialkasse
Bestimmt hast von der KSK schon gehört. Für uns Musiker ist nicht das Kommando Spezialkräfte interessant, sondern die Künstlersozialkasse. Um die Künstlersozialkasse ranken sich viele Mythen, meistens negativer Natur. Dass die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse für freiberufliche Musiker geradezu ein Muss ist und gar nicht so schlimm, wie es oft behauptet wird, erfährst du in diesem Artikel.
Disclaimer: Wie immer ist dieser Artikel keine Rechtsberatung. Für eine Rechtsberatung wende dich bitte an eine juristisch fachkundige Stelle oder Institution/Behörde.

Versicherungspflicht
Damit es uns im Alter gut geht und man auch durch Krankheit nicht unter die Räder kommt, besteht in Deutschland für die meisten Berufstätigen Versicherungspflicht in einer Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Angestellten wird ein Teil des Einkommens in die Rentenversicherung und die Krankenversicherung samt Pflegeversicherung investiert. Der Arbeitgeber stockt diesen Betrag um den gleichen Teil auf. Diese Versicherungen sind für Arbeitnehmer also hälftig selbst zu tragen.
Anders sieht das bei Selbstständigen aus. Diese sind in den meisten Fällen von der Versicherungspflicht befreit. Von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung sind außerdem all diejenigen befreit, die eine bestimmte Einkunftsgrenze im Jahr überschreiten.
Versicherungspflichtig sind aber auch bestimmte Berufsgruppen, die nicht in einem Angestelltenverhältnis ihr Geld verdienen. Dazu gehören auch Künstler und Publizisten, sprich auch wir Musiker.
Nun bedeutet die Mitgliedschaft in einer Versicherung zunächst einmal immer eine hohe Ausgabe und jeder Angestellte freut sich darüber, dass er nur die Hälfte der Beiträge selbst zahlen muss. Für Künstler und Publizisten (und angrenzende Berufszweige) gibt es hier aber einen Ausweg: die Künstlersozialkasse.
Künstlersozialkasse
Entgegen anders lautender Meinungen ist die Künstlersozialkasse weder eine Krankenversicherung noch eine Rentenversicherung. Sie ist nur eine zwischengeschaltete Stelle, die Bestimmungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes umsetzt, Gelder einsammelt und für die Künstler und Publizisten an die gewählte Krankenkasse und die gesetzliche Rentenversicherung überweist.
In welcher Krankenkasse du versichert bist, bestimmst also du selbst, denn es herrscht auch für Mitglieder der Künstlersozialkasse die freie Krankenkassenwahl.
Um Mitglied in der Künstlersozialkasse zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) vorliegen. Die KSK prüft deinen Antrag und nimmt dich bei Vorliegen aller Voraussetzungen als Mitglied auf.
Voraussetzungen
Die erste und wichtigste Voraussetzung nach §1 KSVG ist, dass du als Künstler oder Publizist eine erwerbsmäßige Tätigkeit ausübst. Das bedeutet, dass du nur dann Mitglied werden kannst, wenn du nicht nur vorübergehend oder mit wenigen Stunden pro Woche neben einem anderen Beruf als Künstler oder Publizist arbeitest. Deine Tätigkeit muss also auf Dauer angelegt sein und für deinen Lebensunterhalt sorgen.
Die zweite Voraussetzung ist, dass deine Tätigkeit selbstständig ausgeführt wird. Zum Begriff der Selbstständigkeit möchte ich hier nicht zu viele Worte verlieren, insbesondere nicht zum Thema Scheinselbstständigkeit. Belassen wir es an dieser Stelle dabei, dass nur derjenige selbstständig ist, der keinen Arbeitsvertrag als Angestellter hat.
Mitglied in der Künstlersozialkasse wird auch nur derjenige, der die Grenze zur Versicherungspflicht überhaupt überschreitet. Diese liegt seit 2004 bei 3900€ pro Jahr. Das entspricht einem monatlichen Verdienst von mindestens 325€. Ausgenommen sind Berufsanfänger, die diese Grenze kurzzeitig unterschreiten dürfen. Es gilt hier eine Schonfrist von drei Jahren. Du musst also dein Einkommen oberhalb dieser Grenze nachweisen, um Mitglied in der KSK zu sein.
Um die Voraussetzungen zu prüfen, musst du mit deinem Antrag einen Fragebogen und verschiedene Nachweise einreichen. Dort nimmst du auch eine Zuordnung deiner erwerbsmäßig ausgeführten selbstständigen Tätigkeit zu einem oder mehreren Bereich(en) vor. Musiker finden verschiedene Tätigkeitsschlüssel im Bereich Musik. Spannend wird es dann bei den Nachweisen, die einzureichen sind.
Nachweise
Gefordert werden zunächst einmal aktuelle Verträge mit Auftraggebern oder Rechnungen samt Bankbelegungen über den Erhalt des Geldes, aus denen die Tätigkeit und die Erwerbsmäßigkeit hervorgeht.
Ferner wird nach einer Internetseite gefragt, die ein Bild von der Tätigkeit als Musiker vermittelt. Auch Werbematerial, Zeitungsartikel über Auftritte etc. werden akzeptiert.
Zuletzt muss dann noch der Werdegang als Künstler dargestellt werden. Dazu gehört auch ein erreichter berufsqualifizierender Abschluss (z. B. ein Diplom oder Examen).
Krankenversicherung
Es folgt eine Fülle weiterer Fragen, die es zu beantworten gilt. Die wichtigsten Fragen stehen allerdings unter der Überschrift “Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht”. Hier liegt eine böse Falle, die man in jedem Fall kennen sollte und in die ich leider getappt bin. Bis heute ärgere ich mich darüber und muss mit den Folgen leben.
Innerhalb des Antrags zur Aufnahme in die Künstlersozialversicherung bei der Künstlersozialkasse ist die Frage zu beantworten, wie man zukünftig krankenversichert sein möchte: gesetzlich oder privat.
Anders als Angestellte haben Selbstständige, zu denen auch wir Freiberufler gehören, nämlich unabhängig vom Jahreseinkommen die Möglichkeit, uns gesetzlich oder privat zu versichern.
Während sich die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Einkommen richtet, ist die private Krankenversicherung davon unabhängig und für junge und gesunde neue Mitglieder wahnsinnig günstig – viel günstiger als die Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Wer als Berufseinsteiger also Geld sparen möchte, setzt hier das entsprechende Kreuz und beantragt die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Diese Befreiung kann man zuletzt zum Ende der Berufsanfängerzeit, also nach drei Jahren, widerrufen. Macht man das nicht, hängt man unweigerlich in der privaten Krankenversicherung fest.
UPDATE: Zum 01.01.2023 gab es eine Gesetzesänderung des KSVG. Berufsanfänger können sich nach wie vor von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat versichern. Allerdings kehren sie spätestens drei Jahre nach dem Ende der Berufsanfängerzeit automatisch in die GKV zurück, es sei denn, sie überschreiten die Beitragsbemessungsgrenze für Höherverdienende. Nach Auskunft der KSK gilt das allerdings nur für neue KSK-Mitglieder. Für Mitglieder, die bereits die Befreiung in Anspruch genommen haben, gilt das nicht. Hier bleibt abzuwarten, ob Gerichte eventuell anders entscheiden, weil der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht eingehalten wird.
Zu Beginn ist das gar nicht mal so übel, denn die Beiträge sind niedrig und wer lässt sich nicht gerne bevorzugt von Ärzten behandeln? Die Beiträge steigen allerdings schon nach wenigen Jahren deutlich an.
Nun zahlt die Künstlersozialkasse einen Zuschuss zu den Beiträgen zur Krankenversicherung auch im Falle einer privaten Versicherung. Im Alter entfällt dieser Zuschuss aber. Es gibt einen weiteren Haken: Der Zuschuss beträgt nicht die Hälfte des PKV-Beitrags, sondern maximal die Hälfte. Berechnet wird er aber anhand der durchschnittlichen GKV-Beiträge anhand des Einkommens. Hier kehrt sich nun innerhalb kurzer Zeit der einstige Vorteil in einen Nachteil um, denn irgendwann ist der Zuschuss geringer als die Hälfte des PKV-Beitrags, es sei denn, man verdient einen Haufen Geld, was als Musiker eher unwahrscheinlich ist. Der Zuschuss wird zudem nicht ausgezahlt, sondern von den vom Mitglied zu zahlenden Rentenbeiträgen abgezogen.
In meinem persönlichen Fall war die private Vollversicherung irgendwann so teuer, dass die von mir zu leistenden Zahlungen den Beitrag, den ich selbst als freiwillig versichertes GKV-Mitglied zahlen müsste, deutlich überstiegen haben. Ich habe dann einen Wechsel in die GKV als freiwillig versichertes Mitglied vorgenommen. Leider zahlt die Künstlersozialkasse dazu keinen Zuschuss.
Update: Zum 01.01.2023 gab es eine Gesetzesänderung des KSVG. Es sind nun auch Zuschüsse zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung möglich. Diese müssen allerdings beantragt werden. Sie werden nicht automatisch gezahlt und auch ich habe nur im Zuge der Recherchen für diesen Artikel davon erfahren. Wende dich bitte in jedem Fall so schnell wie möglich an die KSK, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist und beantrage den Zuschuss!
Als Berufsanfänger sollte man unbedingt gut überlegen, ob eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht und die zunächst günstigeren Beiträge in der PKV das Risiko wert sind, später in dieser festzuhängen und im Alter hohe Beitragszahlungen leisten zu müssen. Der Vorteil, den die KSK-Mitgliedschaft durch die Übernahme der Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung mit sich bringt, wird dadurch wieder zunichte gemacht.
Rentenversicherung
Als Mitglied der Künstlersozialkasse sind wir, was die gesetzliche Rente angeht, mit Angestellten gleichgestellt. Die KSK zahlt die Hälfte unserer Rentenbeiträge, so wie es der Arbeitgeber bei Angestellten auch tut. Außerdem haben KSK-Mitglieder einen Anspruch auf Riester-Rente und können einen entsprechenden Riester-Vertrag bei einem Versicherungsunternehmen abschließen und die staatlichen Zulagen bekommen. Hier liegt ein deutlicher Vorteil gegenüber anderen Selbstständigen, die sich ausschließlich privat für das Alter absichern können.
Gewerbe oder GbR = KSK-Ausschluss?
Ein weiterer Mythos ist, dass man als Gewerbetreibender kein KSK-Mitglied sein kann. Das stimmt nicht. Eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bleibt davon unberührt:
“Eine Gewerbeanmeldung ist für die Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ebenso wenig Voraussetzung, wie sie ein Ausschlussgrund ist.” (FAQ Künstlersozialkasse)
Auch eine GbR, wie eigentlich fast jede Band sie darstellt, ist kein Hinderungsgrund.
Fazit
Eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist in jedem Fall empfehlenswert und eigentlich für Musiker ein Muss. In den meisten Bereichen sind freiberufliche Musiker damit Angestellten gleichgestellt und genießen ähnliche Vorteile. Der Aufwand für die Aufnahme ist initial hoch, aber lohnt sich am Ende doppelt.