Wissen: Einnahmeüberschussrechnung
Spätestens mit der ersten Steuererklärung wird der freiberufliche Musiker mit der Einnahmeüberschussrechnung, kurz EÜR, konfrontiert. In diesem kurzen Artikel erfährst du, was es damit auf sich hat. Disclaimer: Der Artikel ist keine Steuerberatung, sondern erklärt nur allgemein die EÜR. Wende dich für Fragen bitte an eine fachkundige Person wie einen Steuerberater oder dein Finanzamt.

Einnahmen und Ausgaben
Als freiberuflicher Musiker hast du Einnahmen und auch Ausgaben, die unmittelbar mit deinem Beruf zu tun haben. Den Einnahmen aus Gagen, Honoraren, Unterrichtsgebühren etc. stehen diverse Betriebsausgaben gegenüber, die du tätigen musst, um deinen Beruf ausüben zu können.
Nun möchte auch das Finanzamt an deinem beruflichen Erfolg beteiligt werden und dafür benötigt es eine Zahl, die dann die Grundlage für die zu berechnende Einkommenssteuer und Kirchensteuer darstellt. Diese Zahl nennt der Finanzbeamte Gewinn. Doch wie kommt man auf diese Summe?
Hier setzt die Einnahmeüberschussrechnung an. Die Summe deiner Einnahmen ist der Umsatz, den du erzielt hast. Um diesen Umsatz zu erzielen, musstest du vielleicht verschiedene Ausgaben tätigen:
Du hast Noten gekauft, einen Drucker für das Büro oder einen Computer, hast das Jahr über einen Telefonanschluss mit Internet benutzt und ein Smartphone für unterwegs, der Drucker benötigte Papier und Toner. Vielleicht betreibst du als Werbemaßnahme eine Internetseite oder schaltest Anzeigen per Google. Plakate für eine Veranstaltung wurden gedruckt oder du hast Geld für eine CD-Produktion ausgegeben. Als Musiker ist auch die Investition in ein Instrument nicht ganz abwegig. Um zum Auftrittsort zu fahren, hast du deinen privaten PKW genutzt oder bist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren. Es gibt noch sehr viele weitere Ausgaben, die täglich anfallen, um den Job als Musiker oder Musiklehrer machen zu können. Dazu gehört zum Beispiel auch ein Arbeitszimmer.
Daraus wird nun errechnet, wie hoch der Gewinn ist, den du im Steuerjahr erzielt hast. Dazu werden alle Einnahmen summiert und von diesen die Summe aller Ausgaben abgezogen – vereinfacht gesagt. Vereinfacht gesagt, weil es verschiedene Ausgaben gibt und die wollen auch entsprechend kategorisiert werden.
So kannst du hohe Investitionsbeträge nicht einfach von den Einnahmen abziehen, sondern musst diese über mehrere Jahre abschreiben. Geregelt ist das in einer Tabelle, die leider eher am produzierenden Gewerbe orientiert ist als am Alltag eines Musikers. Diese nennt sich AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) und sie regelt die Nutzungsdauer von Gütern. Schaut man in das amtliche Formular für die Einnahmeüberschussrechnung (EÜR), wird man mit einer Vielzahl an verschiedenen Posten konfrontiert, in die nun die Ausgaben kategorisiert werden sollen. Das ist ein recht komplexes Verfahren für eine eigentlich einfache Rechnung, die selbst ein Grundschulkind lösen könnte.
Früher durften Kleinunternehmer eine formlose EÜR erstellen und haben dafür einfach alle Einnahmen zusammengerechnet und alle Ausgaben, die nicht mehrjährig abgesetzt werden mussten, davon abgezogen. Anschließend wurde der Absetzungsbetrag der abzuschreibenden Posten ermittelt und ebenfalls abgezogen. Das ging schnell und war mit einem Zettel, Stift und einem Taschenrechner zu erledigen. Da nun die EÜR auf dem amtlichen Formular per Elster übermittelt werden muss, ist dieses einfache Verfahren unnötig kompliziert geworden. Ich empfehle dringend, dafür eine Software oder zumindest eine entsprechende Vorlage für Excel oder Numbers zu verwenden. In einem gesonderten Artikel stelle ich dir einige Lösungen vor, die ich im Laufe der letzten Jahre verwendet habe.
Gewinn
Hast du alle Einnahmen und Betriebsausgaben entsprechend in das EÜR-Formular eingetragen, steht am Ende eine Summe. Diese Summe ist der Gewinn, den du erzielt hast und der am Ende für das Finanzamt in der Steuererklärung die Grundlage zur Berechnung der Steuern darstellt. Von diesem Gewinn werden dann noch weitere Posten in der Steuererklärung abgezogen wie Versicherungsbeiträge und mehr. Hierzu befragst du entweder deine Software zur Erstellung der Steuererklärung oder aber einen Steuerberater. Der Gewinn ist übrigens auch die Grundlage für die Berechnung deiner Beiträge zur Künstlersozialkasse. Die Künstlersozialkasse erwartet von ihren Mitgliedern jährlich eine Gewinnprognose. Diese nutzt sie zur vorläufigen Berechnung der Beiträge.
Fazit
An der Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) führt für dich als Freiberufler kein Weg vorbei. Spätestens bei der Steuererklärung wird du damit konfrontiert und es macht Sinn, sich vorher schon damit auseinander zu setzen und auch die gesamte Buchhaltung darauf abzustimmen. Mithilfe einer Software oder entsprechenden Vorlagen für Excel oder Numbers kannst du schon im Vorfeld deine Einnahmen und Ausgaben entsprechend dem amtlichen EÜR-Formular sortieren, sodass später nur noch die Werte übertragen oder übermittelt werden müssen. Etwas komplexer wird das Verfahren, wenn du der Umsatzsteuerpflicht unterliegst. In diesem Fall würde ich dir in jedem Fall eine entsprechende Software empfehlen, denn auch für eventuelle Umsatzsteuervoranmeldungen, die meistens quartalsweise zu erstellen sind, gelten ähnliche Vorgaben wie bei der EÜR. Gute Anlaufstellen für erste Infos sind zum Beispiel die IHK, Gründerberatungsstellen oder auch die Internetportale von Produzenten für Steuererklärungs-Software. Es kann auch nicht schaden, das eine oder andere Buch zu lesen. Dieses darfst du dann auch gleich wieder als Betriebsausgabe von den Einnahmen abziehen.